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Fakultät Raumplanung

F03 Windkraftplanung – Kriterien bei der Ausweisung von Konzentrationszonen

Projektgegenstand

Der Ausbau der Windenergie ist aktuell  ein politisch gewollter Teil der Energiewende in Deutschland, auch in Zukunft wird er vor allem an Land stattfinden. Damit die Energiewende gelingt, hat die Bundesregierung im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichende Zielwerte festgelegt. Zudem wird im Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundsatz festgelegt (vgl. ROG § 2 Abs. 2 Nr. 6). Die einzelnen Bundesländer haben die Grundsätze in ihren Raumordnungsplänen zu berücksichtigen und zu konkretisieren.

Doch wie gehen die verschiedenen Bundesländer mit dieser Aufgabe um? Vertrauen Sie auf die einzelnen Akteure, die Windenergieanlagen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu bauen? Oder versuchen sie den Ausbau zu steuern indem sie (in)formelle Instrumente nutzen? Im Projekt F03 können die nationalen Unterschiede untersucht und verglichen werden.

Für das Projekt F03 ist eine Exkursion nach Chicago und zur Michigan State University in East Lansing, USA vorgesehen (September 2016, ca. 2 Wochen). Unter anderem aus diesem Grund kann auch ein internationaler Vergleich bei der Planung von Windkraftanlagen im Projekt behandelt werden.

Darauf aufbauend kann die Projektgruppe eine eigene Analyse zur Identifikation von potentiellen Konzentrationszonen für Windkraft in einem noch zu bestimmenden Untersuchungsgebiet entwickeln und anwenden. Anschließend können eigene Bewertungen mit fachgebietsnahem Fokus (Artenschutz, Landschaftsbild o.ä.) vorgenommen werden.

Veranstaltungsnummer: 0910303
Art: F-Projekt
Semester: Winter- und Sommersemester
Umfang: 8 SWS / 10 Credits
Zielgruppe: B.Sc.
Verantwortlich: Christina Haubaum
Zeit: Dienstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitags 14.00 bis 18.00Uhr
Raum: GB III / R. 307
Beginn: 12.04.2016